Verhinderungspflege
Zuverlässige Entlastung für pflegende Angehörige
Unsere Leistungen in der Verhinderungspflege
So unterstützen wir Sie
Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist wertvoll, aber auch anspruchsvoll. Manchmal benötigen pflegende Angehörige Zeit für sich – sei es für einen Urlaub, eigene Arzttermine oder einfach, um neue Kraft zu schöpfen. Genau hier setzt unsere Verhinderungspflege am Niederrhein an.
Wir übernehmen die Betreuung Ihrer Angehörigen zuverlässig, einfühlsam und fachgerecht, damit Sie mit gutem Gefühl eine Auszeit nehmen können. Unser erfahrenes Team kümmert sich während Ihrer Abwesenheit um alle notwendigen pflegerischen Aufgaben, sodass Ihre Liebsten bestens versorgt sind und Sie sorgenfrei abschalten können.

Was ist die Verhinderungspflege?
Kurzfristige Vertretung
Wenn Sie spontan verhindert sind, springen wir flexibel ein und übernehmen die Pflege stunden- oder tageweise.
Urlaubsvertretung
Sie möchten verreisen? Wir sichern währenddessen die Versorgung Ihrer Angehörigen zuverlässig ab.
Langfristige Planung
Auch geplante Auszeiten, z. B. für eine Reha, können durch die Verhinderungspflege abgedeckt werden.

Maik Weinhold, Geschäftsführer
Pflege darf nicht zur Überlastung führen. Mit der Verhinderungspflege möchten wir pflegenden Angehörigen die Sicherheit geben, dass ihre Liebsten in guten Händen sind – und sie selbst neue Kraft tanken können.

Ihre Vorteile mit unserer Verhinderungspflege
Mit unserer Verhinderungspflege genießen Sie viele Vorteile, die sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige wichtig sind.
-
Sicherheit und Vertrauen: Ihre Angehörigen sind während Ihrer Abwesenheit in besten Händen.
-
Flexible Vertretung: Ob für wenige Stunden oder mehrere Wochen – wir passen uns Ihrem Bedarf an.
-
Mehr Lebensqualität: Pflegende Angehörige erhalten Freiräume, um neue Kraft zu schöpfen, während Pflegebedürftige weiterhin bestens betreut werden.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
FAQ
Ihre Fragen rund um die Grundpflege
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen.
Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Seit dem 1. Juli 2025 steht pflegebedürftigen Personen ein Zeitkontingent von bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Das heißt: Sie können die Verhinderungspflege entweder als zusammenhängenden Zeitraum nutzen oder aufgeteilt über das Jahr – zum Beispiel mehrere kürzere Abschnitte –, je nachdem, wie es Ihre Situation erlaubt.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr beträgt.
Muss die Verhinderungspflege im Voraus beantragt werden?
Nein, eine vorherige Genehmigung ist nicht zwingend notwendig. Allerdings sollten die Leistungen nachträglich bei der Pflegekasse beantragt und durch entsprechende Nachweise belegt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.