Beratungseinsätze
Wir sorgen für die Sicherung Ihres Pflegegelds
Unsere Leistung
Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI
Pflege bedeutet Verantwortung – und oft auch viele offene Fragen. Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig sogenannte Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Termine dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern auch Ihrer Sicherheit im Pflegealltag – und stellen sicher, dass das Pflegegeld weiterhin ausgezahlt wird.

Was sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI?
Pflegegeldbezug
Ab Pflegegrad 2 müssen Pflegebedürftige regelmäßig Beratungseinsätze wahrnehmen, damit das Pflegegeld weiter ausgezahlt wird.
Regelmäßigkeit
Bei Pflegegrad 2 und 3 sind Einsätze alle sechs Monate vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.
Nachweise
Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und übermitteln den Nachweis direkt an die Pflegekasse – schnell und unkompliziert.

Maik Weinhold, Geschäftsführer
Unser ambulanter Pflegedienst steht für Zuverlässigkeit und Vertrauen: Wir nehmen uns Zeit, hören zu und geben konkrete Hilfestellung – individuell auf Ihre Familie abgestimmt.

Ihre Vorteile mit unseren Beratungseinsätzen
Die Beratungseinsätze sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bieten auch echten Mehrwert für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Unsere Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit, geben Sicherheit im Pflegealltag und sorgen dafür, dass die Leistungen der Pflegekasse ohne Unterbrechung gesichert bleiben.
- Pflegegeld sichern: Wir kümmern uns um den vollständigen Nachweis gegenüber der Pflegekasse, damit Ihre Ansprüche erhalten bleiben.
- Alltag erleichtern: Durch praktische Tipps und individuelle Empfehlungen helfen wir, die tägliche Pflege einfacher, sicherer und effizienter zu gestalten.
- Individuelle Beratung: Wir gehen gezielt auf Ihre persönliche Pflegesituation ein und entwickeln gemeinsam Lösungen, die wirklich zu Ihnen passen.
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FAQ
Ihre Fragen rund um Beratungseinsätze
Wer muss Beratungseinsätze in Anspruch nehmen?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze durchführen zu lassen.
Wie oft sind Beratungseinsätze notwendig?
Bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. So wird sichergestellt, dass die Pflegequalität erhalten bleibt.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht stattfindet?
Ohne Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar einstellen. Daher ist es wichtig, die Termine zuverlässig wahrzunehmen.
Wie läuft der Termin ab?
Eine Pflegefachkraft besucht Sie zuhause, schaut sich die Pflegesituation an und gibt konkrete Empfehlungen. Anschließend wird ein Nachweis an die Pflegekasse geschickt.